Hallo,
aufgeschreckt durch einen Link von Erdorf, der bei Nichtanmeldung bei der Netzagentur vor empfindlichen Strafen warnt,
bin ich der Sache mal nach gegangen.
Das Energiewirtschaftsgesetz gibt es wirklich, auch den § 95. Link z.B. https://dejure.org/gesetze/EnWG/95.html
Wo der Autor vom Artikel bei gartenpanda.de die Höchststrafe von 50.000 EUR her hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten.
Vielleicht findet einer Unterlagen von Bestrafungen bei Balkon-PV Anlagen, die nicht angemeldet wurden.
Wenn nichts zu finden ist, kann es auch ne Bagatelle sein. Aber sicher fühlen kann man sich aus meiner Sicht nicht.
Auch wenn die Anmeldung beim Energieversorger fehlt, und Energieüberschuss die Zählerscheibe rückwärts drehen lässt,
gibt es ein Gesetz, welches einem die Sache schwer machen kann, der § 268 STGB.
Nun ist das Verfälschen von Zählerständen sicher aus anderer Motivation geboren, als den zuvor lediglich "geliehenen" Strom zurück zu geben, damit er dem Energieversorger zur weiteren Verwertung zur Verfügung steht.
Dennoch weiß man nicht, wie sie reagieren.
Nicht dass ich hier gleich gesetzt werde mit denen, die möglichst voraus eilend stolz auf Kenntnis von Gesetzen sind, die einem das Leben schwer machen. Ich suche dann i.A. nach legalen Umgehungsmöglichkeiten, und fordere dazu auf.
Dennoch erachte ich es als notwendig, darauf hin zu weisen.
Persönlich wundere ich mich, dass es mir bisher nicht möglich war, mein selbst gebautes Windrad mit Black-600 Blättern jemandem aufs Grundstück zu stellen, mit Netzeinspeisung und teilen der Erträge. Aber Verzögerungen durch das Schiksal haben meistens einen triftigen Grund.
Hätte den Partner nämlich gewiss zu Einspeisung und Netmetering überredet, und ihm nach neuerlicher Kenntnis der Gesetze u.U. einen Bärendienst erwiesen.
Zusammenfassend:
Bei Netzeinspeisung ist gefordert, sowohl der Bundesnetzagentur als auch dem Netzbetreiber eine Anmeldung zu machen.
Auf Initiative vom VDE könnte bald letztere Anmeldung weg fallen, da die Netzagentur automatisch den Netzbetreiber informiert. Aber noch ist es nicht soweit.
Grüße vom Che
aufgeschreckt durch einen Link von Erdorf, der bei Nichtanmeldung bei der Netzagentur vor empfindlichen Strafen warnt,
bin ich der Sache mal nach gegangen.
Das Energiewirtschaftsgesetz gibt es wirklich, auch den § 95. Link z.B. https://dejure.org/gesetze/EnWG/95.html
Wo der Autor vom Artikel bei gartenpanda.de die Höchststrafe von 50.000 EUR her hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch wird das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten.
Vielleicht findet einer Unterlagen von Bestrafungen bei Balkon-PV Anlagen, die nicht angemeldet wurden.
Wenn nichts zu finden ist, kann es auch ne Bagatelle sein. Aber sicher fühlen kann man sich aus meiner Sicht nicht.
Auch wenn die Anmeldung beim Energieversorger fehlt, und Energieüberschuss die Zählerscheibe rückwärts drehen lässt,
gibt es ein Gesetz, welches einem die Sache schwer machen kann, der § 268 STGB.
Nun ist das Verfälschen von Zählerständen sicher aus anderer Motivation geboren, als den zuvor lediglich "geliehenen" Strom zurück zu geben, damit er dem Energieversorger zur weiteren Verwertung zur Verfügung steht.
Dennoch weiß man nicht, wie sie reagieren.
Nicht dass ich hier gleich gesetzt werde mit denen, die möglichst voraus eilend stolz auf Kenntnis von Gesetzen sind, die einem das Leben schwer machen. Ich suche dann i.A. nach legalen Umgehungsmöglichkeiten, und fordere dazu auf.
Dennoch erachte ich es als notwendig, darauf hin zu weisen.
Persönlich wundere ich mich, dass es mir bisher nicht möglich war, mein selbst gebautes Windrad mit Black-600 Blättern jemandem aufs Grundstück zu stellen, mit Netzeinspeisung und teilen der Erträge. Aber Verzögerungen durch das Schiksal haben meistens einen triftigen Grund.
Hätte den Partner nämlich gewiss zu Einspeisung und Netmetering überredet, und ihm nach neuerlicher Kenntnis der Gesetze u.U. einen Bärendienst erwiesen.
Zusammenfassend:
Bei Netzeinspeisung ist gefordert, sowohl der Bundesnetzagentur als auch dem Netzbetreiber eine Anmeldung zu machen.
Auf Initiative vom VDE könnte bald letztere Anmeldung weg fallen, da die Netzagentur automatisch den Netzbetreiber informiert. Aber noch ist es nicht soweit.
Grüße vom Che