Auch von mir einen Dank an Perser.
Was steht nun z.B. drin
in dem Link?
„Soweit also die technischen Ausführungen
der PlugIn-PV-Anlage Rückwirkungen in das öffentliche Netz ausschließen, bestehen keine Bedenken aus Aspekten der NAV hinsichtlich deren Verwendung. Dies gilt natürlich nur bis zu einer geringen Leistung der Anlage, bei der gesichert ist, dass die erzeugte Energie auch im „Hausnetz“ verbraucht wird. Hier wird sicher eine Bagatellgrenze in der Größenordnung bis zu 600 Watt angenommen werden können, die bspw. in den Niederlanden gelten soll“.
„Wenn der Netzbetreiber Ihr Balkonkraftwerk bemerkt, werden Sie Post vom Netzbetreiber erhalten. Die Anmeldung kann dann nachgeholt werden“.
„Selbst bei den „großen“ PV-Anlagen ist der DGS kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde“.
„Die Unterbrechung des Anschlusses ist immer ultima ratio und erfordert ein besonderes Gefährdungsmoment im Sinne der von § 24 NAV genannten Fallgruppen. Die fehlende Mitteilung der Inbetriebnahme allein reicht nicht aus, die Voraussetzungen zu erfüllen. Es kommt also wieder auf den Betrieb der Erzeugungsanlage selbst an und in erster Linie auf die Frage, ob schädliche Rückwirkungen in das öffentliche Netz zu erwarten sind. Dies ist jedenfalls bei Anlagen mit geringer Nennleistung und einer überwiegenden Grundlast im Endstromkreis, in dem die Erzeugungsanlage angeschlossen ist, sowie mit Wechselrichtern, die die VDE-AR-N 4105/4100 erfüllen, ausgeschlossen. Im Übrigen wäre eine solche Situation vom Netzbetreiber nachzuweisen.“ (Quelle 1. PDF)
Also alles halb so schlimm, und was den PV-Anlagen bis 600W recht ist, hat WEA billig zu sein. Gleichbehandlungsgrundatz.
Also aus meiner Sicht:
1. Darauf achten, dass der Einspeise-WR "Insel-Protection" realisiert. Dass also nicht weiter Spannung erzeugt wird, obwohl die Sicherung des entsprechenden Stromkreises (der Leitungsschutzschalter) ausgeschaltet wurde, bzw. der Einspeisestecker gezogen.
2. Dsw. sollte die ENS-Überwachung im WR integriert sein.
Ist das gegeben, dann einfach machen! So jedenfalls würde ich das handhaben.
Zum Schluss noch das Fazit aus dem 2. PDF:
Oder mit den Worten von Holger Laudeley auszudrücken: "Wer sich beim Netzbetreiber über eigenen Strom
informiert, lässt sich auch vom Fleischer zu Veganismus beraten."
@ Max:
Wenn alle auf Insellösung ausweichen, nur mal theoretisch, kann es schon sein, dass der Staat seine Kosten für den Energieumbau auch in Teilen von denen einfordert. Soll aber nicht heißen, dass ich es befürworte.
Vielleicht kannst Du auch Deine Quellen noch nennen, mit denen Du Dich intensivst auseinandergesetzt hast.
Und bitte: Auch vom Handy geht es nicht ganz ohne Punkt und Komma. Habe 3 Anläufe gebracht, um zu verstehen, was Du wohl meinst.