Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

Oh weia, die Franzosen...
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 28.07.2021 - 12:29 Uhr  ·  #41
Hier mal die Lobbyisten an "runden Tischen " 2020

Lest mal unten die Abkürzungen der Industrieanlagen Hersteller..
https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/152872
Hierwurden dann die Weichen gestellt für die weitere gezielte Verhinderung von unseren Micro WKA bis 3 m und 10 m Höhe...

Wie interessant.. meine Einschätzung, das dabei- wie 2012 bereits- das Geschäft der grossen Player gesichert werden soll, wird immer wahrscheinlicher..
Danke, SPD!

Klasse Idee auch: Windenergie im Wald ....ganz hervorragende Idee. Der BUND und NABU waren auch dabei...Genau die, die oftmals bei MICRO WKA unsinnige Forderungen stellen. Das haben wir alles oftmals selber erlebt...(Käfige um die Flügel gefordert, ohne wissenschaftliche Kompetenz vorzulegen, oder Beweis der Notwendigkeit anzutreten..)

Man man man
FamZim
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 30.07.2021 - 19:46 Uhr  ·  #42
Hallo

Sieht so aus das mehr Bürohochhäuser als Windkraftanlagen gebaut werden müssen für den Verwaltungskram.

Gruß Aloys.
Che
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 30.07.2021 - 22:24 Uhr  ·  #43
Gewiss ist das für Niedersachsen bitter. Und geht über das berechtigte öffentliche Interesse hinaus, nur WEA auf zu stellen, die im Sturm nicht umfallen. Denn ja, auch sowas gibt es, bei Nutzern, die weder von den zu erwartenden Windlasten eine Ahnung haben, noch von Statik.

Eigentlich müssten Lobbyisten per Gesetz von den "Volksvertretern" fern gehalten werden.
Da sie aber bis um 850 EUR/h (!) von Ihren Auftraggebern fordern und teilweise auch bekommen, legen sie sich in Gegenleistung richtig inns Zeug.
Wir müssen z.B. aufpassen, dass im Zuge dessen nicht UKW-Radio nicht mehr gesendet wird,
weil sich die Lobbyisten von DAB + durchgesetzt haben. Dann brauchten wir alle neue Geräte.
Für die Protagonisten ein Riesengeschäft.

Nun ist Niedersachsen aber lediglich ein Bundesland, für das wir hier die Entrüstung quasi in Wiederholung gelesen haben.

Was immer noch fehlt, ist der Nachweis, dass es tatsächlich Pflicht sei, jeden Kleinkram an Einspeisung bei der Netzagentur an zu melden.
Bis dahin gilt für mich weiterhin erst über (ab?) 5 kW Nennleistung.
Menelaos
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 30.07.2021 - 23:24 Uhr  ·  #44
Ey stand dort aber nichts von Einspeisung sondern von Erzeugung! Das ist der Punkt an dem auch Inselnetze betroffen sind die gar keinen Netzzugang haben. Ob das auch so gemeint war? - wer weiß - auf jedsm Fall ist es das was ich da rauslese ihne mich intensivst damit auseinandergesetzt zu haben...
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 31.07.2021 - 13:24 Uhr  ·  #45
wieso
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 01.08.2021 - 07:33 Uhr  ·  #46
Danke Perser , da steht einiges gut aufgeschlüsselt drinn :)

Ich bin auch grad am überlegen, wie ich dies (eine PV) im Moment, als Mieter, der ganztägich ausser Haus ist hinbekomme .
Ok, die Hauskläranlage verbraucht etwas Strom ganztägig , aber hauptsächlich sind es die Abendstunden bei mir gerade .

Stromverbrauch im Durchschnitt der letzten 30 Tage war 2,7 kWh am Tag

wird wohl wieder auf eine Batterie rauslaufen ...und kleinen Inselwechselrichter mit Netzanschluss O-)
Che
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 01.08.2021 - 18:53 Uhr  ·  #47
Auch von mir einen Dank an Perser.

Was steht nun z.B. drin in dem Link?

„Soweit also die technischen Ausführungen
der PlugIn-PV-Anlage Rückwirkungen in das öffentliche Netz ausschließen, bestehen keine Bedenken aus Aspekten der NAV hinsichtlich deren Verwendung. Dies gilt natürlich nur bis zu einer geringen Leistung der Anlage, bei der gesichert ist, dass die erzeugte Energie auch im „Hausnetz“ verbraucht wird. Hier wird sicher eine Bagatellgrenze in der Größenordnung bis zu 600 Watt angenommen werden können, die bspw. in den Niederlanden gelten soll“.

„Wenn der Netzbetreiber Ihr Balkonkraftwerk bemerkt, werden Sie Post vom Netzbetreiber erhalten. Die Anmeldung kann dann nachgeholt werden“.

„Selbst bei den „großen“ PV-Anlagen ist der DGS kein Fall bekannt, bei dem bei der Nichterfüllung von Meldepflichten auf bisherigen gesetzlichen Grundlagen ein Bußgeld verhängt wurde“.

„Die Unterbrechung des Anschlusses ist immer ultima ratio und erfordert ein besonderes Gefährdungsmoment im Sinne der von § 24 NAV genannten Fallgruppen. Die fehlende Mitteilung der Inbetriebnahme allein reicht nicht aus, die Voraussetzungen zu erfüllen. Es kommt also wieder auf den Betrieb der Erzeugungsanlage selbst an und in erster Linie auf die Frage, ob schädliche Rückwirkungen in das öffentliche Netz zu erwarten sind. Dies ist jedenfalls bei Anlagen mit geringer Nennleistung und einer überwiegenden Grundlast im Endstromkreis, in dem die Erzeugungsanlage angeschlossen ist, sowie mit Wechselrichtern, die die VDE-AR-N 4105/4100 erfüllen, ausgeschlossen. Im Übrigen wäre eine solche Situation vom Netzbetreiber nachzuweisen.“
(Quelle 1. PDF)

Also alles halb so schlimm, und was den PV-Anlagen bis 600W recht ist, hat WEA billig zu sein. Gleichbehandlungsgrundatz.

Also aus meiner Sicht:
1. Darauf achten, dass der Einspeise-WR "Insel-Protection" realisiert. Dass also nicht weiter Spannung erzeugt wird, obwohl die Sicherung des entsprechenden Stromkreises (der Leitungsschutzschalter) ausgeschaltet wurde, bzw. der Einspeisestecker gezogen.
2. Dsw. sollte die ENS-Überwachung im WR integriert sein.

Ist das gegeben, dann einfach machen! So jedenfalls würde ich das handhaben.

Zum Schluss noch das Fazit aus dem 2. PDF:
Oder mit den Worten von Holger Laudeley auszudrücken: "Wer sich beim Netzbetreiber über eigenen Strom
informiert, lässt sich auch vom Fleischer zu Veganismus beraten."


@ Max:
Wenn alle auf Insellösung ausweichen, nur mal theoretisch, kann es schon sein, dass der Staat seine Kosten für den Energieumbau auch in Teilen von denen einfordert. Soll aber nicht heißen, dass ich es befürworte.

Vielleicht kannst Du auch Deine Quellen noch nennen, mit denen Du Dich intensivst auseinandergesetzt hast.
Und bitte: Auch vom Handy geht es nicht ganz ohne Punkt und Komma. Habe 3 Anläufe gebracht, um zu verstehen, was Du wohl meinst.
wieso
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 01.08.2021 - 22:01 Uhr  ·  #48
Zitat
@ Max:
Wenn alle auf Insellösung ausweichen, nur mal theoretisch, kann es schon sein, dass der Staat seine Kosten für den Energieumbau auch in Teilen von denen einfordert. Soll aber nicht heißen, dass ich es befürworte.



https://taz.de/Aktuelle-Stunde-zum-Hambacher-Forst/!5624746/


wenn der Nachfolger der Merkel wird , dann ist die Inselanlage die beste Wahl wars aber schon immer

ja klar ist es wichtig auf Kleinschreibung zu achten wie bei Annalena Baerbock , während Armin Laschet den Forst räumen lässt

Und natürlich sollen alle auf die Insel gehen , ist ja ein Grundrecht , wenn die Politik und die dazugehöhrigen Gesellschaft bereit ist , kann man ja das überdenken und gemeinsam etwas bewirken
Che
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 02.08.2021 - 19:22 Uhr  ·  #49
Zitat
ist die Inselanlage die beste Wahl wars aber schon immer

Das ist lediglich ein privater Standpunkt, und nicht in Stein gehauen!

Aus meiner Sicht ist viel besser, das öffentliche Netz als Großspeicher zu nutzen,
anstatt jedem seine Zeit zu stehlen mit der Sorge und dem Kümmern um seinen Akku.

Wie ist das eigentlich in Irland geregelt mit dem Netmetering?

Persönlich würde ich auch jedem empfehlen, wenn er es bezahlen kann, Li zu nehmen.
Die vertragen auch größere Teilentladung ohne Nachteile.

Was den Link von Perser betrifft, von Meldung an die Bundesnetzagentur war da garnichts zu lesen!
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 02.08.2021 - 21:58 Uhr  ·  #50
Zitat geschrieben von Che

Was den Link von Perser betrifft, von Meldung an die Bundesnetzagentur war da garnichts zu lesen!


mein letztes Wissen (etwa vor 1,5 Jahren) war die Meldung an Netzbetreiber und Eintragung ins Marktstammdatenregister für eine Balkonanlage, aber so wie ich das jetzt sehe hat sich wohl das geändert.
Übrigens in den Niederlande können die das Stromnetz als großen Speicher nutzen, der Zähler dreht rückwärts wenn eingespeist wird ansonsten vorwärts und wenn der Zähler am Ende des Jahres 0 anzeigt ist auch gut.

Viele Grüße
Perser
Che
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 03.08.2021 - 11:28 Uhr  ·  #51
Sowas nennt man eben Netmetering. In Dänemark ist das auch Gang und Gäbe bis Einspeiseleistung 6 kW.
wieso
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 01:37 Uhr  ·  #52
Zitat
Das ist lediglich ein privater Standpunkt, und nicht in Stein gehauen!

Aus meiner Sicht ist viel besser, das öffentliche Netz als Großspeicher zu nutzen,
anstatt jedem seine Zeit zu stehlen mit der Sorge und dem Kümmern um seinen Akku.


Das ist in Stein gehauen , und sollte für Granitköpfe doch recht einfach verstehbar seien !

Also wo ist der Grosspeicher von dem Du sprichst ? Wo ist Net Metering was wohl gut wäre ?
Also wo ist das gerechte Netz?

..... und wo nimmst Du die Zeit her solange zu warten auf etwas was sehr unzufriedenstellend ist ?


Da bin ich doch eher mein eigener Schmied


Gruss Lars
Menelaos
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 10:04 Uhr  ·  #53
Auf vernünftiges Net Metering warte ich ja auch noch. Mein letztes Jahr erbautes Mehrfamilienhaus bietet Platz für min. 20 KwP. Wenn ich auch nur die Hälfte des eingespeisten Stromes in einer Cloud ohne weitere Grundkosten gutgeschrieben bekäme dann wäre das schon super. Der Gesamtjahresertrag würde dann ausreichen um in den Wintermonaten über Wärmepumpe das ganze Haus zu heizen. Das Ergäbe dann inkl. Wartung der Technik etc. auf 20 Jahre gerechnet um die 250€ Heizkosten pro Jahr und Mieter und dank großem Pufferspeicher und Fußbodenheizung mit guter Speichereigenschaft im Estrich kann dann auch noch ausschließlich Nachts bezogen werden wenn ohnehin zu viel Leistung im Netz vorhanden ist. Zwischen Realität und Praxis liegen dann aber unlösbare Mengen an Papierkram, vor allem dann wenn der Strom von mir produziert aber der Bezug aus der Cloud dann an meine Mietergemeinschaf weitergegeben wird - an dem Punkt werde ich dann nämlich zum Energieversorger :-/ Es ist zum heulen - denn die Technik existiert und ist zu günstigen Preisen verfügbar. Alle würden profitieren. Ich hätte relativ kostenneutral zufriedene Mieter, diese wiederum günstige Wärme und der Energieversorger kann die Hälfte des eingespeisten Stroms behalten und weitervermarkten. Ich verstehe nicht was da schief läuft.
Carl
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 12:02 Uhr  ·  #54
ganz meine Meinung, zwischen Realität und Praxis liegen Welten.

Deshalb liegt Lars mit seiner Sichtweise gar nicht so verkehrt.

Ich weise darauf hin dass das Speichern von elektrischer Energie in einer Cloud ein virtueller Speicherort ist.

Speicherakkus sowohl von Inselsystemen als auch von Elektrofahrzeugen könnten zumindest theoretisch einmal eine Rolle für eine Net Metering Lösung spielen falls man sich wirklich eines Tages dazu zusammenraufen kann.

Wie gesagt, ein virtueller Speicherort ist kein physischer Speicher. Letztere jedenfalls wird man brauchen wenn noch mehr Energie nur mit umweltfreundlicher Technik erzeugt wird, da können Inselsysteme locker mit eingebunden werden.

Bis dahin...
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 13:49 Uhr  ·  #55
Zitat geschrieben von Carl

Speicherakkus sowohl von Inselsystemen als auch von Elektrofahrzeugen könnten zumindest theoretisch einmal eine Rolle für eine Net Metering Lösung spielen falls man sich wirklich eines Tages dazu zusammenraufen kann.

ich wollte mir eigentlich für meine Solaranlage einen Speicher zulegen aber mittlerweile bin ich der Meinung, daß es besser ist den Speicher eines E-Autos zu nutzen für die Hausversorgung, das Fahrzeug stände dann nicht mehr nur so in der Garage rum.
Einige asiatische Fahrzeuge können das ja schon.

Viele Grüße
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 14:18 Uhr  ·  #56
So war auch mein Plan un Verbindung mit dem Ford f150 electrified. Leider kommt der aber nicht nach Deutschland. Der bringt bereits von Haus aus alles für die Kopplung ans Inselsystem mit.
Carl
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 16:28 Uhr  ·  #57
Hallo Perser,
"Einige asiatische Fahrzeuge können das ja schon" - gibts da konkret bestimmte Modele?
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 18:06 Uhr  ·  #58
Mitsubishi, Kia, Nissan, Hyundai die Fahrzeuge müssen mit einem CHAdeMO Ladestecker ausgerüstet sein.
Bei der Suche im I-Net nach V2H oder V2G Elektroauto suchen (Vehicle to Home, Vehicle to Grid).

Viele Grüße
Perser
Carl
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 19:45 Uhr  ·  #59
:-) danke, sehr hilfreich! :-)
Menelaos
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 04.08.2021 - 22:48 Uhr  ·  #60
schaut in dem Zusammenhang auch mal den Ford F150 electrified an. der Kommt mit fast 200 Kwh AKKU und Kann,dreiphasig bis zu 30 Kw ins Hausnetz speisen und hat all die Technik dazu an Bord, ebenso Überall Steckdosen 230v mit 10 Kw Dauerlast - schon geil. Er wurde explizit für die Kopplung mit Hausnetzen entwickelt. Da ich einen vorbestellen wollte kam die Antwort von Ford dass Anpassunfen für den Europäischen Markt nicht vorgesehen sind. Das finde ich wirklich sehr schade da ich das Preisleistungsverhältnis super finde und ich mit dem Wagen auch ins Gelände und im Anhängerbetrieb fahren kann. In Kombination mit einer Absetz-Wohnkabine sollte das Ding,bei mir drei Fahrzeuge ersetzen und den großen Basisspeicher zu meinem geplanten Inselsystem Bilden.

Aber irgendwasbist ja immer :-/
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