Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

Oh weia, die Franzosen...
 
InfoLiv
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 05.01.2021 - 10:12 Uhr  ·  #21
Unfassbar! - Diese komplizierten und zum Teil wirklich unlogischen Ge- und Verbote legen vielen Menschen, die sich bemühen zum Gemeinwohl, bzw. Umweltschutz beizutragen, Steine in den Weg. Schade, dass es da nicht eine unkompliziertere Gesetzeslage geben kann.
wieso
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 05.01.2021 - 12:45 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von InfoLiv

Unfassbar! - Diese komplizierten und zum Teil wirklich unlogischen Ge- und Verbote legen vielen Menschen, die sich bemühen zum Gemeinwohl, bzw. Umweltschutz beizutragen, Steine in den Weg. Schade, dass es da nicht eine unkompliziertere Gesetzeslage geben kann.



Hallo , der Thread ist ca 5 Jahre alt .... , aber gut .

Was würdest Du vorschlagen , wie das zu regeln ist ?

Da gibts halt Intressenskonflikte .....

In UK(England) bauen und dann betreiben, der Energieriesse EDF (France) ein Atomkraftwerk und die Britische Regierung garantiert denen eine "Einspeisevergütung " von minimum 9.25 pound cent oder ca 11 euro cent , mit Anpassung an die Inflation , über 35 Jahre pro Kwh
An der Strombörse siehe Bericht , wird der Strom aber mit nur 4 pound cent gerade gehandelt .

Zitat
Britain awarded the project a minimum price guarantee of 92.5 pounds per megawatt hour (MWh), inflation linked, for 35 years.



Jetzt stell dir mal vor es gibt irgendwann diesen Atom-Strom und keiner will ihn .... :-/ oder braucht ihn https://www.reuters.com/articl…SKBN19D2WP
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 21.07.2021 - 13:48 Uhr  ·  #23
Skandal!
Wieder eine SPD Aktion gegen kleine Energiewende.

Der NEUE WINDKRAFTERLASS IST DA FÜR NIEDERSACHSEN..
KEIN KLEINES WIINDRAD KANN WIE IN FAST ALLEN ANDERN LÄNDERN VON PRIVATLEUTEN EINFACH AUFGEBAUT WERDEN

DIE ANLAGEN MIT 1.8 M METER WERDEN WIE ANLAGEN B8S 30 M Höhe behandelt

Also nur über das vereinfachte BG Verfahren.
Die 10 m Masthöhe werden behandelt wie 30 m
In Wohngebieten HARTE TABUZONE
IN EINZELLAGEN ETC AUCH

GRENZABSTAND 2 FACHE GESAMTHÖHE
Und 200 m Anlagen dürfen bis 400m ran.
Aber in die Wälder darf man demnächst auch bauen...

Am 20.7.veröffentlicht.
DANKE, SPD..
Pau Te
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 21.07.2021 - 16:25 Uhr  ·  #24
Aha, jetzt sollen wir wohl alle gemeinsam
C D U wählen?
mfG
Paul
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 21.07.2021 - 20:16 Uhr  ·  #25
Na, das ist ein Schlag ins Gesicht aller kleinen Häusler oder Landwirte.
Andere Länder als Niedersachsen und Ihr SPD Minister sind da weiter.
Energie für kleine Leute?
Fehlanzeige, Hauptsache, die Lobbyisten haben sich durchgesetzt.
Seit 2020,wird an runden Tischen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gekungelt..

Danke, SPD!

P. S.
IM CSU Land Bayern?
Kein Problem, bis 10 M Höhe, auch auf dem Dach... Einfach bauen...

Danke Niedersachsen.
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 22.07.2021 - 10:09 Uhr  ·  #26
Du sollst ja nicht Strom herstellen sondern Strom verbrauchen.
Wenn ich einen Wasserkocher mit 2000 W betreibe interessiert das keinen aber wenn ich mit einem Solarpanel von 600 W mir meinen Strom erzeugen will muss ich das sonst wo anmelden.

Viele Grüße
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 08:46 Uhr  ·  #27
Zitat
aber wenn ich mit einem Solarpanel von 600 W mir meinen Strom erzeugen will muss ich das sonst wo anmelden.

Ist das so? Wo denn anmelden?
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 14:08 Uhr  ·  #28
anmelden bei der Bundesnetzagentur und beim Energieversorger.

Viele Grüße
Perser
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 15:02 Uhr  ·  #29
Menelaos
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 15:59 Uhr  ·  #30
bekloppt, mehr fällt mir dazu nicht ein!
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 16:20 Uhr  ·  #31
muss ich mein Wohnmobil jetzt auch entsprechend anmelden? Auch das Auto ist ein elektrisches Inselsystem, ebenso wie die Hausnummerbeleuchtung und die LED Gartendeko...wo wird da die Grenze gezogen? Das klärt leider auch der Artikel nicht auf. Zwar würde ich befreit werden, anmelden müsste ich es dennoch jährlich
wieso
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 19:48 Uhr  ·  #32
was heisst bekloppt ? War schon immer so , deshalb war ich Insulaner und werde es wieder :)
Menelaos
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 24.07.2021 - 23:30 Uhr  ·  #33
so wie ich das lese und verstehe gikt das aber auch für Insulaner!
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 25.07.2021 - 05:21 Uhr  ·  #34
Naja nur bedingt oder es gab vor paar Jahren mal einen Aufschrei in Spanien , als die örtlichen Behörden auch Leute die komplett vom Stromnetz abgetrennt waren zur Kasse bitten wollten , das hat sich soweit ich weiss wieder geändert ,

Klar in DE ist der Strompreis sehr hoch, und die Erneuerbare Energie Abgabe Anteil trägt da einen Anteil dazu bei , und klar kann ich wenn ich füer die Versorgung mit Erneuerbaren Energien einstehe , mich nicht einfach verpissen und mich abtrennen aus der Verantwortung , ............... nur wenn wir einen Kanzlerkandidaten der CDU https://www.stern.de/politik/d…46832.html kommen sehen dann spende ich die Grundgebpühr eines Stromanschlusses lieber für Flutopfer als der EON oder RWE

Aber soweit ich weiss ist mensch ohne Stromanschluss doch eher ungebunden , falls das anders wäre ,wäre dies wohl anfechtbar, bzw eine undemokratische diktatorische Einschränkung
Menelaos
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 25.07.2021 - 06:40 Uhr  ·  #35
Zitat
Klar in DE ist der Strompreis sehr hoch

genauer gesagt ist er nirgends höher, Deutschland ist Strompreisweltmeister und je nachdem in welchen quellen man so liest streitet man sich über die künftige überinflationäre Preissteigerung, ist sich aber einig dass wir den Abstand zum nächstplatzierten noch ausbauen werden. Ohnehin ist mir nicht klar wie sowas sein kann. Noch weniger klar ist mir allerdings wie es sein kann dass andere noch mitverdienen wollen NACHDEM ich mir privat und von versteuerten Geldern ein Inselsystem aufgebaut habe das ich mit Energie aus dem All füttere...und das in Zeiten in denen wir über Strommangel klagen und Sorge haben den zunehmenden Verbrauch nicht abdecken zu können während in Belgien die Autobahnen beleuchtet werden weil das westliche Europa nicht weiß wohin mit seinem Atomstrom.
Menschen und ihre Sinnlospolitik und ihr Konsumeifer und hirnloser Tatendrang gehen mir in vielen Bereichen des Lebens und mit zunehmendem Alter und Blickvermögen auf die Nerven und schüren in mir mehr und mehr Aggressionen. Ich suche bereits nach einem Resthof in Alleinlage um mich all dieser Hirnlosigkeit entziehen zu können...
Mehr und mehr begreife ich, dass einsam nicht der ist der alleine ist, sondern jener der sein Leben in einer Ellenbogengesellschaft fristet in der man sich von jeglicher Vernunft verlassen fühlt. Da bin ich ggf. dort besser dran wo ich nicht mitbekommen muss was für einen Schwachsinn "wir" uns ausdenken und wo mich keiner belästigen kommt.

Insulaner werde ich also auf mindestens eine Weise ;-)

Das war dann wohl das Wort zum Sonntag - Amen
Che
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 25.07.2021 - 08:25 Uhr  ·  #36
@ Perser:
Zitat
anmelden bei der Bundesnetzagentur und beim Energieversorger.
Wo genau steht das so?

Was ich bisher kenne war die Anmeldepflicht bei Klein-WKAs ab 5 kW Peak.

Weiterhin stand vor garnicht langer Zeit in den Zeitungen, dass kleine PV-Anlagen, wohl bis ca. 600W, über den WR problemlos über die Steckdose einspeisen dürfen. Find das nur gerade nicht.
Zum Eigenverbrauch, gewiss. Aber wenn mal etwas mehr erzeugt werden würde, und der Zähler sich kurzzeitig rückwärts dreht, kräht sicher auch kein Hahn danach. Schon einfach deswegen, weil es nicht auffällt.

Und was bei PV recht ist, hat bei WKAs gemäß Gleichheitsgrundsatz billig zu sein.
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 25.07.2021 - 09:07 Uhr  ·  #37
Hey Max mein Herz ist mit DIR
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 25.07.2021 - 09:10 Uhr  ·  #38
Zitat geschrieben von Che

@ Perser:
Zitat
anmelden bei der Bundesnetzagentur und beim Energieversorger.
Wo genau steht das so?

Was ich bisher kenne war die Anmeldepflicht bei Klein-WKAs ab 5 kW Peak.

Weiterhin stand vor garnicht langer Zeit in den Zeitungen, dass kleine PV-Anlagen, wohl bis ca. 600W, über den WR problemlos über die Steckdose einspeisen dürfen. Find das nur gerade nicht.
Zum Eigenverbrauch, gewiss. Aber wenn mal etwas mehr erzeugt werden würde, und der Zähler sich kurzzeitig rückwärts dreht, kräht sicher auch kein Hahn danach. Schon einfach deswegen, weil es nicht auffällt.

Und was bei PV recht ist, hat bei WKAs gemäß Gleichheitsgrundsatz billig zu sein.




dann bitte mal nachforschen über unangemeldete Stromerzeuger im Netzvebund ... und viel Spass dabei ;)
Che
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 26.07.2021 - 20:14 Uhr  ·  #39
Mit genau der Wortkombination wirklich viel Spaß gehabt. Kannste auch haben. Kommt nämlich nichts.

Viel wichtiger ist aber zunächst, mal den derzeit geltenden Wortlaut der Regelungen zu ergründen.
Und wenn Ergebnis störend ist, gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Man ist stolz, die unangenehmen Einschränkungen zu kennen. Übrigens typisch deutsch.
Oder
2. Man überlegt, sie umgehen zu können, ergründet evtl. das Strafmaß, um das Risiko ab zu schätzen.

Ich meine, wenn uns solche Regelungen wie Net-Meetering vorenthalten werden, wie sie in anderen Ländern Gang und Gäbe sind,
braucht es evtl. etwas Energie-Rebellentum.
...
 
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Re: Die Herstellung von Energie zum Eigenverbrauch ist VERBOTEN!

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Gepostet: 28.07.2021 - 12:03 Uhr  ·  #40
Hier der Wortlaut im neuen Windkrafterlass:

Nur soviel vorab, es wurde alles hinter verschlossenen Türen abgemacht, habe das selber 2012 mal erlebt, als die Ergebnisse schon unter der Hand besprochen waren, seit 2012 agieren die Lobbyisten da schon in den zuständigen Ämtern.(damals persönlich im Landtag Hannover gewesen!)
Das war schon bei GRÜNEM Umweltminister Wenzel so(..der ist jetzt plötzlich Finanzfachmann) und blieb bei SPD Minister Lies ganz genauso:

Kleine WKA MÜSSEN NUN NOCH AUFWENDIGER- JETZT SOGAR NUR MIT BAUVORLAGEBERECHTIGTEN ALS ANTRAGSTELLER UND MASTSTATIK ein monatelanges Verfahren in den Ämtern durchlaufen. Eine Micro WKA mit 1,8 m wird mit einer 30 m hohen Anlage rechtlich gleichgestellt-und damit aus Kostengründen faktisch verhindert...
Ein SCHLAG INS GESICHT aller kleinen Häusler und Landwirte, die Ihre private Energiewende wollen.
ABER 200 m hohe Anlagen, die dürfen jetzt bis auf 330 m an die Wohnhäuser herankommen...Im Vorranggebiet, bei Repowering zum Beispiel.
Alles nachzulesen im neuen Windkrafterlass, klammheimlich vor der Sommerpause verabschiedet..man beachte auch die diversen, langen Dokumente in der Anlage..

Danke SPD ..

3.2.1 Keine Verfahrensfreistellung (§ 60 Abs. 1 NBauO)
In Niedersachsen ist insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der
Nachbarn und als Schutz der Bauherrin oder des Bauherrn vor Fehlinvestitionen zurzeit keine Windenergieanlage verfahrensfrei gestellt.(Kommentar: das ist schon eine Verspottung kleiner Leute, die Anlagen werden eben einfach nie genehmigt, oder erst mit gewaltigem rechtlichen Aufwand und auf den Klageweg)
3.2.2 Genehmigungsfreistellung (§ 62 NBauO)
In Gewerbe- und Industriegebieten für bauliche Anlagen nach § 62 Abs. 1 Satz 1
Nrn. 2 oder 3 NBauO bis 30 m Höhe oder als Nebenanlage nach Nr. 4 ist jeweils unter den in § 62 NBauO genannten Voraussetzungen — insbesondere wenn sie den
Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen — ein Teil der Windenergieanlagen genehmigungsfrei gestellt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist eine entsprechende Mitteilung bei der Gemeinde einzureichen.
3.2.3 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO)
Für Windenergieanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 30 m ist ansonsten ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO erforderlich. Im Rahmen
dieses vereinfachten Verfahrens prüft die Bauaufsichtsbehörde nur die Vereinbarkeit
der Bauvorlagen mit dem städtebaulichen Planungsrecht, den §§ 5 bis 7und den §§
47 und 50 NBauO und den sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts i. S.
des § 2 Abs. 17 NBauO.


Hier kommt dann der Bauvorlageberechtigte zwingend ins Spiel, bisher wurde außerdem von der Vorlage einer eigens gerechneten Mast Statik bis 10 m höhe abgesehen, auch das ist jetzt vorbei. Damit sollen unsere Micro WKA unrentabel gemacht werden. Und das von der SPD...

Warum nicht so wie in Bayern, BW, Saarland usw? Genehmiguingsfreistellung für Micro WKA ?
Kann es sein, dass man den Widerstand gegen den massiven Ausbau der großen WKA fürchtet, und sich die kleinen vom Hals hält ?

Mir scheint das genauso zu sein, nach meinen persönlichen Erfahrungen mit Lobbyisten und Behördenvertetern des Sozialministeriums, die den WKA Erlass ausfertigten, 2012 im Landtag Hannover. Es hat sich meines Erachtens nach bis heute faktisch nichts geändert.

WEIL DIE LOBBYISTEN IN HANNOVER DIES POLITISCH NICHT WOLLEN...
UND DER SPD KLEINE LEUTE OFFENBAR EGAL SIND ?
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