Hallo!
Ein Emissionsgutachten wird an der Anlage gemacht, bei grossen Anlagen mit einer Turmhöhe Abstand mit so 'nem Runden Teller und einem geeichten Mikro in der Mitte. Ein Immissionsgutachten beispielsweise auf einem Balkon von einer Person, die sich belästigt fühlt.
Das ist ein
Emissionsgutachten und kein
Immissionsgutachten.
Da seh' ich noch was -OJEH!
http://www.gutachter-renk.de/10.html (Das ist der "Gut"achter- übrigens darf sich in D jeder Gutachter nennen- ist kein geschützter Begriff)
------
Schall- / Brand- / und Wärmeschutzgutachten Schallprognosen -Schallgutachten
Baurechtliche Nachweise gemäß DIN 4109 - Nachweise gemäß VDI-Richtlinien - Aufstellung und Prüfung von Schall- und Wärmeschutznachweisen - Schallschutzverbesserungen bei Bestandsobjekte.
Schallprognose
Schallgutachten
Bei einer Immissionsprognose sind alle Schallquellen der Anlage einschließlich der Transport- und Verkehrsvorgänge auf dem Betriebs-grundstück der Anlage zu berücksichtigen. Bei Bauanträgen und Genehmigungsverfahren ist vor Baubeginn meist eine Ermittlung bzw. Beurteilung der von einer Anlage hervorgerufenen Geräuschemissionen erforderlich. Mit Hilfe anerkannter Schallausbreitungsprogramme werden die Geräuschemissionen ermittelt. In diesen Programmen sind die Vorgaben der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und der dort genannten Regelwerke eingearbeitet.
Der Schallschutz in Gebäuden ist von Bedeutung für das Wohlbefinden des Menschen. Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, um dem Menschen die Möglichkeit zur Erholung zu geben. Aber auch in Bürobauten, Beherbergungsstätten, Schulen und Krankenhäusern ist der Schallschutz von Bedeutung.
Ziel der DIN 4109 ist deshalb der Schutz des Menschen vor Luft- und Trittschallübertragung, vor Lärm aus haustechnischen Anlagen und vor Außenlärm. Deshalb sind Mindestanforderungen zum Schutz vor Schall-übertragung aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen und gegen Außenlärm festgelegt worden.
Unsere Leistungen:
Immissionsschutz
Ermittlung und Bewertung von Luftschadstoffen, Gerüchen und Geräuschen
Prognose zur Planung gewerblicher und industrieller Anlagen
Schalltechnische Untersuchungen zur Bauleitplanung (Messungen nach §26 BImSchG)
Lärmminderungs- und Lärmaktionsplanung
Berechnung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen an Anlagen und in Betrieben
Begutachtung bei Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten
Wir erstellen die gesetzlichen geforderten Schallprognosen /Schallgutachten und Immissionsschutzgutachten.
------------------------------------
Sie machen "Schallprognose" (=Vorhersage - um Missverständnisse auszuschliessen)
Und Immissionsgutachten.
Was ein ImmissionsSCHUTZgutachten ist - das weiss ich nicht- habe ich noch nie gehört. Das ist für mich eine Worterfindung.
Aber für ein Emissionsgutachten scheinen die gar nicht zertifiziert zu sein.- sonst stände das auf der Internetseite.
----
Sieht leider so aus, als ob das Papier dieses Gutachtens die Tinte nicht wert ist.
Deswegen auch die Konfusion wegen Immission und Emission- die haben halt irgendwas gemacht und 'ne Unterschrift gegeben. Ist für Klein-WEA- eh wurscht- prüft niemand!
Kannst ja mal nach "Tonhaltigkeitszuschlag" fragen.
Nächstes Mal lehnst Du dich nicht so aus dem Fenster. Sonst fällst Du raus- wie offensichtlich leider geschehen. Teurer Spass.
Lest den Paragraph bitte mal sorgfältig durch:
--------
Bei einer Immissionsprognose sind alle Schallquellen der Anlage einschließlich der Transport- und Verkehrsvorgänge auf dem Betriebs-grundstück der Anlage zu berücksichtigen. Bei Bauanträgen und Genehmigungsverfahren ist vor Baubeginn meist eine Ermittlung bzw. Beurteilung der von einer Anlage hervorgerufenen Geräuschemissionen erforderlich.
Mit Hilfe anerkannter Schallausbreitungsprogramme werden die Geräuschemissionen ermittelt. In diesen Programmen sind die Vorgaben der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und der dort genannten Regelwerke eingearbeitet.
---------------
Was will uns dieser Paragraph denn nun sagen? Wie kann man mit einem Programm die
Emission ermitteln? Damit kann man die
Immission ermitteln.
----
Jetzt guck ich sicherheitshalber nach: Der DUDEN sagt:
Emission: das Ausströmen verunreinigender Stoffe, schädlicher Energien in die Umwelt
Immission: (Fachsprache) das Einwirken von Verunreinigungen, Lärm, Strahlen o. Ä. auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Gebäude o. Ä.
----
Da schmeissen die Gutachter die Begriffe durcheinander- Ich fass' es nicht!
Ausgewandert bin ich ja gottseidank schon...
In diesem Sinne
Der Arminius
Denn sie wissen nicht was sie tun....